27.05.2020 Schweiz News
Ab dem 6. Juni sind Trainings wieder ohne Einschränkung der Gruppengrösse sowie auch Ferienlager und Sportveranstaltungen bis 300 Personen wieder erlaubt.
Mehrere der heute vom Bundesrat bekanntgegebenen Lockerungen der Covid-19-Schutzmassnahmen betreffen auch den Sport. Unter zwei Bedingungen – 1. Vorhandensein eines Schutzkonzepts, 2. Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln – sind ab 6. Juni erlaubt:
• Trainingsbetrieb ohne Einschränkung der Gruppengrösse (bis 6.6. max. 5 Personen)
• Sportveranstaltungen mit bis zu 300 Personen (ausser Sportarten mit ständigem, engen Körperkontakt)
• Spontane Versammlungen bis 30 Personen (bereits ab 30. Mai)
• Ferien- und Trainingslager
Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten. Im Lager sollen Kinder und Jugendliche die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen.
Die Sport Union Schweiz wird ihr Schutzkonzept in den nächsten Tagen anpassen und den Vereinen in aktualisierter Form zugänglich machen.
> Medienmitteilung Bundesamt für Sport BASPO